Allgemeine Geschäftsbedingungen

dreipunkt Wallberg & Zuniga GbR
Körnerstraße 56, 04107 Leipzig

Stand: Oktober 2026

Diese Fassung ist für Verträge mit Unternehmern bestimmt.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der dreipunkt Wallberg & Zuniga GbR, Körnerstraße 56, 04107 Leipzig (nachfolgend „dreipunkt“), und ihren Auftraggebern über Beratungs-, Strategie-, Design-, Kommunikations-, Foto-, Film-, 3D-, Web-, Software-, Programmier-, Produktions- und sonstige Agenturleistungen.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn dreipunkt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
  3. Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, soweit sie wirksam in das jeweilige Vertragsverhältnis einbezogen wurden.
  4. Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Auftragsbestätigungen, Leistungsbeschreibungen und sonstige ausdrücklich getroffene Abreden haben Vorrang vor diesen AGB.
  5. Angebote von dreipunkt sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder in Textform erklärte Annahme des Angebots, durch Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Veranlassung des Auftraggebers zustande.

§ 2 Leistungsumfang, Projektablauf und Termine

  1. Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung, dem Briefing sowie gegebenenfalls aus vereinbarten Leistungs- oder Pflichtenheften.
  2. dreipunkt ist in der gestalterischen, konzeptionellen und technischen Umsetzung frei, soweit keine verbindlichen Vorgaben vereinbart wurden. Geschmackliche oder subjektive Abweichungen von nicht ausdrücklich vereinbarten Vorstellungen des Auftraggebers stellen keinen Mangel dar.
  3. Korrektur- und Abstimmungsschleifen sind nur in dem Umfang im Honorar enthalten, wie sie im Angebot ausdrücklich ausgewiesen sind. Darüber hinausgehende Änderungen, zusätzliche Varianten, neue Anforderungen oder nachträgliche Änderungen bereits freigegebener Leistungen werden nach Aufwand zusätzlich vergütet.
  4. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen, die auf verspätete Mitwirkung, fehlende Freigaben, nachträgliche Änderungswünsche oder nicht rechtzeitig bereitgestellte Unterlagen des Auftraggebers zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
  5. Bei höherer Gewalt oder sonstigen von dreipunkt nicht zu vertretenden Umständen, insbesondere behördlichen Maßnahmen, Ausfällen von Energie-, Kommunikations- oder IT-Infrastruktur, Cyberangriffen, Arbeitskämpfen, Lieferengpässen oder Ausfällen wesentlicher Dienstleister, verlängern sich Leistungsfristen angemessen. Dauert das Hindernis länger als sechs Wochen an und ist eine Fortsetzung unzumutbar, können beide Parteien den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages beenden.

§ 3 Vergütung, Fremdkosten und Mehraufwand

  1. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Festpreise gelten nur, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Bei Abrechnung nach Zeitaufwand gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Stunden- oder Tagessätze.
  2. Kostenschätzungen und Budgetrahmen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Festpreis vereinbart wurden.
  3. Leistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, insbesondere zusätzliche Korrekturen, Varianten, Recherchen, Datenaufbereitungen, technische Anpassungen, zusätzliche Programmierung oder aufgrund geänderter Vorgaben erforderliche Wiederholungen, werden gesondert nach Aufwand berechnet.
  4. Fremdkosten, Lizenzkosten, Reisekosten, Produktionskosten, Versand-, Material-, Hosting-, Domain-, Software-, Stock-, Musik-, Sprecher-, Model-, Druck- und sonstige Kosten Dritter sind nur dann im Honorar enthalten, wenn dies ausdrücklich ausgewiesen ist. Andernfalls werden sie zusätzlich berechnet.
  5. Bei Druck- und Produktionsleistungen sind branchenübliche Mehr- oder Minderlieferungen sowie technisch bedingte Farb-, Material- und Maßabweichungen im handelsüblichen Umfang zulässig.
  6. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 4 Mitwirkungspflichten, Inhalte und Freigaben des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Zugänge, Materialien, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
  2. Der Auftraggeber versichert, dass er über die erforderlichen Rechte an allen von ihm bereitgestellten Texten, Bildern, Logos, Filmen, Musikstücken, Marken, Daten und sonstigen Inhalten verfügt und deren Nutzung durch dreipunkt im Rahmen des Auftrags keine Rechte Dritter verletzt.
  3. Der Auftraggeber ist für die inhaltliche, fachliche und rechtliche Prüfung der von ihm gelieferten oder von ihm freigegebenen Angaben verantwortlich. Dies betrifft insbesondere Produktangaben, Preise, Leistungsversprechen, Pflichtinformationen, Impressums- und Datenschutzangaben, wettbewerbsrechtliche Aussagen sowie sonstige rechtlich relevante Inhalte.
  4. Freigaben des Auftraggebers sind verbindlich. Für Fehler, die nach einer Freigabe unverändert übernommen wurden, haftet dreipunkt nur, soweit der Fehler von dreipunkt trotz ordnungsgemäßer fachlicher Prüfung hätte erkannt werden müssen und die Haftung nach § 7 nicht ausgeschlossen oder begrenzt ist.
  5. Soweit Ansprüche Dritter auf vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten oder Weisungen beruhen, stellt der Auftraggeber dreipunkt im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen und den erforderlichen Kosten der Rechtsverteidigung frei, sofern der Auftraggeber die Rechtsverletzung zu vertreten hat.

§ 5 Rechnungsstellung, Fälligkeit und Zahlungsverzug

  1. Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  2. dreipunkt ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen. Fremd- und Produktionskosten können vor Beauftragung des jeweiligen Dritten als Vorauszahlung angefordert werden.
  3. Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung sowie der übrigen fälligen Vergütung für die betreffende Leistung wirksam.
  4. Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und Verzugspauschalen, insbesondere § 288 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
  5. Bei wesentlichen Zahlungsrückständen ist dreipunkt nach vorheriger Ankündigung berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich fälliger Forderungen auszusetzen. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend.

§ 6 Abnahme, Mängel und Gewährleistung

  1. Soweit die Leistung werkvertraglichen Charakter hat, richtet sich die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften. dreipunkt kann dem Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abnahme setzen.
  2. Beanstandungen sollen unverzüglich nach Kenntnis in Textform und möglichst konkret unter Beschreibung des beanstandeten Punktes mitgeteilt werden.
  3. Bei berechtigten Mängeln ist dreipunkt zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben.
  4. Keine Mängel sind geringfügige technisch bedingte Abweichungen, branchenübliche Toleranzen sowie Abweichungen, die auf vom Auftraggeber freigegebenen Vorlagen, Inhalten oder Vorgaben beruhen.
  5. Für Leistungen und Produkte Dritter gelten ergänzend deren jeweilige Gewährleistungs- und Lizenzbedingungen, soweit diese wirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen sind.

§ 7 Haftung

  1. dreipunkt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Für die rechtliche Zulässigkeit von Werbeaussagen, Marken, Designs, Kampagnen, Websites, Softwarefunktionen oder sonstigen Kommunikationsmaßnahmen übernimmt dreipunkt keine Rechts- oder Steuerberatung. Eine rechtliche Prüfung erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich beauftragt und durch entsprechend qualifizierte Dritte durchgeführt wird.
  5. Für Datenverluste haftet dreipunkt im Rahmen der vorstehenden Regelungen nur in Höhe des typischen Wiederherstellungsaufwands, der bei ordnungsgemäßer und dem Risiko angemessener Datensicherung entstanden wäre.

§ 8 Urheberrecht, Nutzungsrechte und offene Daten

  1. Urheberrechte und sonstige Schutzrechte an von dreipunkt geschaffenen Werken, Entwürfen, Konzepten, Texten, Fotografien, Filmen, Illustrationen, 3D-Visualisierungen, Grafiken, Layouts, Markenbestandteilen, Softwarebestandteilen und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei den jeweiligen Urhebern bzw. Rechteinhabern. Übertragen werden ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.
  2. Nutzungsrechte werden im jeweiligen Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung separat ausgewiesen und vergütet. Soweit im Angebot nicht anders bestimmt, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die im Angebot ausdrücklich bezeichneten Nutzungsarten und den vereinbarten Verwendungszweck.
  3. Nicht ausdrücklich eingeräumte Nutzungsarten und Rechte verbleiben bei dreipunkt bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Insbesondere umfasst die Einräumung eines Nutzungsrechts nicht automatisch das Recht zur Bearbeitung, Umgestaltung, Unterlizenzierung, Weiterübertragung oder Nutzung für andere Marken, Unternehmen, Produkte oder Projekte.
  4. Die von dreipunkt geschaffenen Arbeiten dürfen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von dreipunkt in Textform nicht verändert, bearbeitet, umgestaltet, neu zusammengesetzt, mit fremden Inhalten kombiniert oder in einer Weise weiterentwickelt werden, die über technisch notwendige Format- oder Größenanpassungen ohne gestalterische Veränderung hinausgeht.
  5. Das Verbot nach Absatz 4 umfasst insbesondere KI-gestützte Veränderungen, Composings, Stilübertragungen, Rekonstruktionen, Erweiterungen sowie das Hochladen oder Bereitstellen von Arbeitsergebnissen in generativen KI-Systemen zum Zweck der Bearbeitung, Neugenerierung oder des Modelltrainings, soweit dreipunkt nicht zuvor ausdrücklich zugestimmt hat.
  6. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen oder eingeräumten Nutzungsrechten an Dritte, insbesondere andere Agenturen, Designer, Fotografen, Entwickler, Medienunternehmen oder verbundene Unternehmen, ist ohne vorherige Zustimmung von dreipunkt in Textform nicht zulässig. Zulässig ist lediglich die technisch erforderliche Weitergabe an reine Produktions-, Druck-, Hosting- oder sonstige Erfüllungsdienstleister des Auftraggebers, soweit diese die Daten ausschließlich zur vertragsgemäßen Umsetzung verwenden, keine eigenen Nutzungsrechte erwerben und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
  7. Offene Arbeitsdateien, Layoutdaten, Rohdaten, RAW-Dateien, offene 3D-Daten, Projektdateien, editierbare Quelldateien, Quellcode, Entwicklungsumgebungen, Arbeitsstände und nicht ausgewählte Entwürfe sind nicht Bestandteil der geschuldeten Herausgabe, sofern deren Übergabe und gegebenenfalls Nutzung nicht ausdrücklich vereinbart und vergütet wurde.
  8. Das Eigentum an körperlichen Werkstücken, Datenträgern oder Drucksachen führt nicht zur Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte.
  9. dreipunkt ist berechtigt, die Urheberschaft in branchenüblicher Weise kenntlich zu machen, soweit dies im jeweiligen Medium üblich und dem Auftraggeber zumutbar ist. Abweichende Regelungen können im Angebot getroffen werden.

§ 9 Rechte Dritter, Stockmaterial, Schriften, Musik und Lizenzen

  1. Werden für ein Projekt Inhalte, Software, Schriften, Bilder, Filme, Musik, Plugins, Bibliotheken, Stockmaterialien oder sonstige Leistungen Dritter eingesetzt, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Rechteinhabers oder Anbieters.
  2. dreipunkt kann dem Auftraggeber nur diejenigen Rechte einräumen, über die dreipunkt selbst verfügt. Eine im Verhältnis zwischen dreipunkt und dem Auftraggeber vereinbarte zeitlich oder räumlich unbeschränkte Nutzung gilt daher nicht automatisch für Bestandteile Dritter.
  3. Kosten für Lizenzen Dritter, Verlängerungen, Abonnements oder nutzungsabhängige Gebühren sind vom Auftraggeber zu tragen, soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für Drittmaterial geltenden Nutzungsbeschränkungen einzuhalten. Eine Bearbeitung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung von Drittmaterial ist nur im Rahmen der jeweiligen Lizenz zulässig.

§ 10 Websites, Software und digitale Anwendungen

  1. Bei Websites, Webanwendungen, individuellen Softwarelösungen, CMS-Systemen, Schnittstellen und sonstigen digitalen Leistungen bestimmt sich der Funktionsumfang ausschließlich nach dem vereinbarten Angebot, Pflichtenheft oder einer sonstigen dokumentierten Leistungsbeschreibung.
  2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet dreipunkt die Funktionsfähigkeit für die zum Zeitpunkt der Abnahme üblichen und in der Leistungsbeschreibung vorausgesetzten technischen Umgebungen. Eine dauerhafte Kompatibilität mit späteren Browser-, Betriebssystem-, Server-, API-, Plugin- oder Drittanbieteränderungen ist nicht geschuldet.
  3. Wartung, Pflege, Updates, Sicherheitsaktualisierungen, Hosting, Backups, Monitoring, Support und laufende technische Betreuung sind nur geschuldet, wenn hierfür ein gesonderter Vertrag oder ein entsprechendes Leistungspaket vereinbart wurde.
  4. Für individuell entwickelte Softwarebestandteile erhält der Auftraggeber die im Angebot ausdrücklich beschriebenen Nutzungsrechte. Wiederverwendbare Frameworks, Bibliotheken, Module, Entwicklungswerkzeuge, generische Komponenten und internes Know-how von dreipunkt bleiben hiervon unberührt. Eine Herausgabe des Quellcodes erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
  5. Open-Source-Software und sonstige Komponenten Dritter unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen. Diese bleiben durch die zwischen dreipunkt und dem Auftraggeber vereinbarten Nutzungsrechte unberührt.
  6. Soweit dreipunkt im Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
  7. Vor Eingriffen in bestehende Systeme hat der Auftraggeber für eine aktuelle und vollständige Datensicherung zu sorgen, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich von dreipunkt übernommen wurde.

§ 11 Künstlersozialabgabe

  1. dreipunkt wird als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geführt und ist keine juristische Person wie etwa eine GmbH. Entgelte für selbständige künstlerische oder publizistische Leistungen, die an eine GbR gezahlt werden, können nach Maßgabe des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) der Künstlersozialabgabe unterliegen.
  2. Ob und in welchem Umfang der Auftraggeber im konkreten Fall künstlersozialabgabepflichtig ist, richtet sich ausschließlich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Voraussetzungen des KSVG. Die Prüfung der eigenen Abgabepflicht sowie erforderliche Anmeldung, Aufzeichnung, Meldung und Zahlung an die Künstlersozialkasse obliegen dem Auftraggeber.
  3. Eine gegebenenfalls vom Auftraggeber geschuldete Künstlersozialabgabe ist nicht Bestandteil der Vergütung von dreipunkt und darf nicht von Rechnungen der dreipunkt GbR abgezogen oder mit Forderungen von dreipunkt verrechnet werden.
  4. Maßgeblich ist der jeweils gesetzlich festgelegte Abgabesatz. Änderungen des Abgabesatzes oder gesetzlicher Freigrenzen bzw. Bagatellgrenzen berühren die vereinbarte Vergütung von dreipunkt nicht.

§ 12 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags.
  2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Weitergehende Informationen ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen von dreipunkt.
  3. Soweit der Auftraggeber besondere Geheimhaltungs-, Sicherheits- oder Compliance-Anforderungen vorgibt, müssen diese vor Projektbeginn ausdrücklich vereinbart werden.

§ 13 Eigenwerbung und Referenznutzung

  1. Nach Veröffentlichung oder Markteinführung des Projekts darf dreipunkt die für den Auftraggeber erbrachten und öffentlich zugänglichen Leistungen unter Nennung des Auftraggebers und des Projekts als Referenz für die eigene Unternehmensdarstellung verwenden, insbesondere auf Websites, in Präsentationen, sozialen Medien, Publikationen, Pressearbeit, Pitches und Wettbewerben.
  2. Vertrauliche Inhalte, nicht veröffentlichte Projekte sowie ausdrücklich als geheimhaltungsbedürftig vereinbarte Informationen sind hiervon ausgenommen.
  3. Soll die Referenznutzung vollständig ausgeschlossen oder zeitlich zurückgestellt werden, bedarf dies einer ausdrücklichen Vereinbarung.

§ 14 Konkurrenzausschluss

  1. Ein Konkurrenzausschluss besteht nur, wenn er für bestimmte Unternehmen, Produkte, Branchen, Regionen und Zeiträume ausdrücklich vereinbart wurde.
  2. Ohne eine solche Vereinbarung ist dreipunkt berechtigt, auch für Wettbewerber des Auftraggebers tätig zu werden. Vertrauliche Informationen des Auftraggebers dürfen hierbei selbstverständlich nicht verwendet oder offengelegt werden.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Erfüllungsort ist Leipzig, soweit dies nach Art der Leistung zulässig ist.
  3. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand Leipzig. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
  5. Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Gesetzliche Formvorschriften und der Vorrang individueller Vereinbarungen bleiben unberührt.

Zeit, etwas zu bewegen!
Es ist der Moment, Dinge zu verändern und neue Wege zu gehen. Wenn du Lust hast, aktiv zu werden und etwas zu bewirken – melde dich bei uns. Es sieht gut für dich aus!