ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER DREIPUNKT GBR
Gültig ab Januar 2006

§1 Geltung der AGB
  1. Die Werbeagentur dreipunkt Wallberg & Zuniga GbR (im folgenden als Agentur dreipunkt genannt) führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit vereinbart werden. Gegenteiligen Erklärungen des Kunden bezüglich der Wirksamkeit seiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen. Mitarbeiter der Agentur dreipunkt sind nicht befugt, mündliche Zusicherungen zu geben oder mündliche Vereinbarungen zu treffen, die über den Inhalt dieser AGB hinausgehen. Abweichungen von den AGBs sind nur wirksam, wenn die Agentur dreipunkt sie schriftlich bestätigt.
§2 Angebote, Abschlüsse, Lieferzeit:
  1. Unsere Angebote sind freibleibend, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird. Unsere Muster und sonstigen Angaben über die Beschaffenheit der Dienstleistung sind unverbindliche Rahmenangaben, sofern sie nicht ausdrücklich garantiert werden. Die Angabe von Fertigstellungsterminen erfolgt unverbindlich, solange sie die Agentur dreipunkt nicht ausdrücklich schriftlich nach Auftragseingang bestätigt hat.
§3 Honorar- und Fremdkosten-Kalkulation
  1. Die vereinbarten Honorare der Agentur dreipunkt sind Festpreise. Fremdkosten jeglicher Art, die zur Erstellung des Auftrags notwendig sind, werden dem Auftraggeber nach fachlicher Prüfung weiterberechnet. Über- oder Unterlieferungen bis zu 10% sind bei Druckerzeugnissen möglich. Die Berechnung erfolgt nach dem Stückpreis. Für die Durchführung von Media- und Produktionsaufträgen wird ein Abwicklungs-Honorar in Höhe bis zu 15% des Auftragswertes pauschal berechnet. Dies gilt auch, wenn der Auftrag an einen Dritten im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers durch die Agentur dreipunkt erteilt wird.
§4 Pflichten des Kunden, Haftung des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen,
  1. die vereinbarten Entgelte entsprechend unserer Angebote gemäß 5 dieser AGB zu zahlen. Für nicht eingelöste Schecks bzw. zurückgereichte Lastschriften hat der Kunde der Agentur dreipunkt die entstandenen Kosten zu erstatten.
  2. dafür zu sorgen, daß die ggf. vom Kunden gelieferten Dateien und Programme keine Sicherheitsrisiken auf dem Server von der Agentur dreipunkt darstellen, sowie daß die Rechnerkapazitäten von der Agentur dreipunkt nicht durch fehlerhafte Programmierung überlastet oder blockiert werden. Sämtliche finanzielle Folgen der Ausfälle, die hierauf zurückzuführen sind, werden vom Kunden getragen und sind an die Agentur dreipunkt zu erstatten.
  3. die Verantwortung für den Inhalt der Veröffentlichungen und die eventuelle Verletzung z.B. des Urheberrechts Dritter trägt allein der Kunde.
  4. der Agentur dreipunkt innerhalb eines Monats jede Änderung in der Person, des Namens oder der Bezeichnung des Kunden, sowie ggf. das Ausscheiden oder die Aufnahme von Gesellschaftern anzuzeigen.
  5. Bei Verstößen gegen die in § 4 Abs. 1 dieser AGB aufgeführten Pflichten ist die Agentur dreipunkt berechtigt, das Vertragsverhältnis nach erfolgloser Mahnung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
§5 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
  1. Sämtliche Mediakosten der Werbeträger sind durch Vorauszahlung unter Abzug von 2% Skonto mindestens 10 Tage vor Erscheinungstermin auf das Konto der Agentur dreipunkt zu zahlen (Änderungen bedürfen der Schriftform und ausdrücklicher Genehmigung der Agentur dreipunkt). Für Marktforschungs-, Film-, Funk- und Videoproduktionen gelten die in dieser Branche üblichen Zahlungsmodalitäten. Sonstige Produktionskosten und Honorare haben ein Zahlungsziel von 7 Tagen nach Rechnungsdatum rein Netto. Bei Arbeiten mit umfangreichen Kooperationsleistungen ist mit Erteilung der Imprimatur oder Freigabe der Konzeption 25% des Gesamtpreises fällig.
  2. Bei Zahlungsrückständen ist die Agentur dreipunkt berechtigt, für die Dauer des Zahlungsverzugs Zinsen in Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Höhere Zinsen können berechnet werden, falls die Agentur dreipunkt eine höhere Zinsenlast nachweist.
  3. Die Berechnung von anfallenden Mahn- bzw. Bearbeitungsgebühren bleibt der Agentur dreipunkt vorbehalten. Allen Preisen wird die jeweilig gültige Mehrwertsteuer zugerechnet.
§6 Haftung der dreipunkt GbR
  1. Die Agentur dreipunkt steht für eine fachlich einwandfreie und pünktliche Ausführung der Aufträge ein. Die Agentur dreipunkt übernimmt die Gewähr für die Qualität der Leistungen nur bei von ihr ausgewählten Dritten. Etwaige Mängel müssen unverzüglich nach Vorlage des Produktes in jedem Fall vor seiner weiteren Verwendung schriftlich gerügt werden. Eine Verwendung des entsprechenden Produktes schließt eine spätere Reklamation aus. Können feste Auftragstermine infolge höherer Gewalt nicht eingehalten werden, berechtigt dies den Auftraggeber nicht zum Rücktritt. In diesem Falle entfällt eine Haftung der Agentur dreipunkt. Eine Haftung für die rechtliche Unbedenklichkeit der von der Agentur dreipunkt realisierten Maßnahmen und Entwürfe wird nur dann übernommen, wenn vorher die entsprechenden Aktivitäten durch einen Rechtsanwalt der Agentur dreipunkt geprüft und freigegeben wurden. Für Briefing-Unterlagen, Mustermaterialien, Requisiten u.a., die der Agentur dreipunkt zur Verfügung gestellt werden, haftet diese. Jeglicher Schadensersatzanspruch gegen die Agentur dreipunkt beschränkt sich auf die Höhe des Honorars für den einzelnen Auftrag. Bei Reklamationen von Leistungen Dritter durch den Auftraggeber werden ihm sämtliche Nachlässe gutgeschrieben, die aufgrund von Verhandlungen zwischen der Agentur dreipunkt und dem Lieferanten erreicht werden.
  2. Schadensersatzansprüche des Kunden aus nichterbrachter Leistung sind gegenüber der Agentur dreipunkt sowie gegenüber deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§7 Datenschutz
  1. Sämtliche an die Agentur dreipunkt übermittelte Daten können zu internen Zwecken gespeichert und weiterverarbeitet werden.
§8 Urheberrecht, Eigentumsvorbehalt und Überlassung von Vorlagen und Daten
  1. Die Agentur dreipunkt hat das Recht, ihre Arbeiten zu signieren. Das Nutzungsrecht wird auf den Auftraggeber für den jeweiligen räumlichen, zeitlichen und inhaltlichen Umfang übertragen (wie im Auftrag beschrieben und bestätigt). Das zeitlich begrenzte und nicht exklusive Nutzungsrecht sowie das Eigentum an Vorschlägen, Texten, Entwürfen usw. verbleiben bis zur vollen Bezahlung bei der Agentur dreipunkt. Bis dahin darf der Auftraggeber ohne Zustimmung der Agentur dreipunkt diese weder verwenden, verändern noch verändern lassen. Sämtliche dem Auftraggeberüberlassene Vorlagen werden ihm von der Agentur dreipunkt mit der Maßgabe anvertraut, diese vertraulich und nur für den Fall des Zustandekommens eines Auftrages und in dessen Rahmen zu verwenden. Dies gilt auch für Vorlagen aller Art inkl. Text- und Sloganvorschläge, auch wenn diese urheberrechtlich nicht schutzfähig sind. Schutzrechte Dritter, die von Fotografen und Designern, werden gesondert behandelt und vertraglich gesondert vereinbart.
  2. Die durch die Agentur dreipunkt für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Logos, Texte, Slogans, CD, grafische Entwürfe Musikstücke etc. bleiben im Eigentum (Copyright) der Agentur dreipunkt, sofern nicht anders vereinbart wird. Die erstellten Daten dürfen ohne schriftliche Zustimmung von dreipunkt nicht verändert oder von dritten weiter verwendet werden.
§9. Rechte am Bildmaterial
  1. Analoges Bildmaterial wird nur zur Sichtung und Auswahl für die Dauer von drei Wochen, gerechnet ab Datum der Honorarrechnung, zur Verfügung gestellt. Jegliches Bildmaterial bleibt im Eigentum von dreipunkt bzw. im Eigentum des Fotografen und ist mit Ablauf der Auswahlfrist (Eingang bei dreipunkt) an dreipunkt zurückzugeben. Bilder, die dreipunkt zur Nutzung freigibt, sind unverzüglich nach erfolgter Nutzung an dreipunkt zurückzugeben bzw. vom elektronischen Speichermedium zu löschen, spätestens jedoch mit Ablauf von drei Monaten ab Datum der Honorarrechnung (Eingang bei dreipunkt). Die Rückgabepflicht bezieht sich auch auf Textunterlagen, die dem Besteller mit dem Bildmaterial überlassen werden (vgl. Ziff. 1.3).
  2. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung durch dreipunkt. Diese ist in der Regel mit der Honorarrechnung verbunden. Die Nutzung des Bildmaterials ist allein in dem durch die Freigabeerklärung bestimmten Umfang zulässig.
  3. Sämtliches Bildmaterial bleibt stets im Eigentum von dreipunkt (bzw. im Eigentum des Fotografen). Soweit nicht in der dreipunkt-Honorarrechnung ausdrücklich anderweitig schriftlich festgelegt, wird dem Besteller nur ein nicht übertragbares Nutzungsrecht allein am fotografischen Urheberrecht übertragen. Die Nutzungsrechte werden nicht-exklusiv, zur einmaligen Verwendung entsprechend der Angaben in der Honorarrechnung im Hinblick auf den Nutzungszeitraum, die Nutzungsart bzw. den Nutzungszweck, den räumlichen und sachlichen Geltungsbereich sowie hinsichtlich der sonstigen in der dreipunkt-Honorarrechnung aufgeführten Details und Einschränkungen vorübergehend eingeräumt. An dem überlassenen Bildmaterial werden nur einfache Nutzungsrechte eingeräumt. Der Erwerb von ausschließlichen Nutzungsrechten (Exklusivrechten) und die Einräumung von Sperrfristen muss ausdrücklich vereinbart werden und ist gesondert zu vergüten.
  4. Die Weitergabe des Bildmaterials an Dritte, auch an andere Redaktionen eines Verlages oder an Subunternehmen, ist unzulässig. Wird im Einzelfall eine Weitergabe gestattet oder erfolgt auf Veranlassung des Bestellers eine Versendung des Materials an einen Dritten, so haftet der Besteller für die vollständige, fristgerechte Rückgabe der Bilder in einwandfreiem Zustand bzw. die vollständige und fristgerechte Löschung auf dem Speichermedium des Dritten sowie für die Zahlung der anfallenden Kosten, Vertragsstrafen und Nutzungshonorare. Ein Verschulden des Dritten hat der Besteller in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden. Jede Verletzung der Rechte der Agentur dreipunkt begründet einen pauschalen Schadensersatzanspruch in Höhe des vereinbarten Honorars bzw. der im Angebot bzw. in der Präsentation bezifferten Schutzrechte.
§10 Zahlung an Künstlersozialkasse
  1. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
§11 Konkurrenzausschluss
  1. Die Agentur dreipunkt verpflichtet sich, seinen Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluß für die im einzelnen festzulegenden Produkte und Dienstleistungen. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch die Agentur dreipunkt korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Auftragsverhältnisses im Bereich des Vertragsgegenstandes keine andere Marketingberatung oder Werbeagentur gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung von solchen Aufgaben zu beauftragen, für die dreipunkt schon tätig ist.
§12 Internet Links
  1. Laut Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.05.1998 erging der Bescheid, dass man durch die Anbringung von Links auf den eigenen Seiten ggf. die Inhalte der gelinkten Seiten mit zu verantworten hat. Das kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Auf unseren Internet-Seiten befinden sich auch Links zu anderen Internet-Sites. dreipunkt betont hiermit, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und Inhalte der gelinkten Sites haben. Wir distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten und Gestaltungen der gelinkten Seiten inkl. aller Unterseiten. Diese obige Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten zu denen Links oder Banner führen.
§13 Schlussbestimmungen
  1. Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand ist Leipzig. Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung unvollständig oder rechtlich unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen davon nicht betroffen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende Ersatzbestimmung, die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie der Unwirksamkeit der Bestimmung kundig gewesen wären. Anwendbar ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland.